Linden-Grundschule Velten
Guten Abend liebe Besucher, die Linden-Grundschule Velten begrüßt Sie ganz herzlich.Wir sind eine Schule, in der sich alle wohlfühlen sollen - Schüler und Lehrer gleichermaßen. Dieses Ziel steht für uns im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Wir verstehen uns als eine Gemeinschaft, die von Toleranz, gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Streben nach individuellem Erfolg geprägt ist.
Unsere Schule legt großen Wert darauf, dass jeder Schüler sein volles Potenzial entfalten kann. Wir unterstützen und ermutigen unsere Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg, um ihre besten Leistungen zu erreichen und sich persönlich weiterzuentwickeln.
Auf unserer Homepage erhalten Sie einen umfassenden Einblick in das bunte und lebendige Schulleben an unserer Schule. Hier finden Sie Informationen zu unserem Schulalltag, zu aktuellen Projekten, Veranstaltungen und vielem mehr.
Wir laden Sie herzlich ein, sich auf unserer Homepage umzusehen und mehr über unsere Schule zu erfahren. Viel Spaß beim Stöbern!
Hier ein kurzer Einblick in unsere Geschichte.
☼⭭ Sonnenuntergang in Velten: 18:35 Uhr
☼◔ Sonnenscheindauer: 12,9 Stunden
Aktuelle News - 02.02.2024 | 16:00 Uhr
Hier finden Sie unsere aktuellen News für unsere Eltern und Schüler.
Frohe Ostern
Liebe Eltern, liebe Schüler,
mit dem Erblühen der Natur und dem Duft von Frühlingsblumen erwacht auch in unseren Herzen die Vorfreude auf das Osterfest. Es ist eine Zeit der Wärme, des Zusammenhalts und der Hoffnung auf Neuanfang.
Möge diese besondere Zeit des Jahres für Sie und euch alle von strahlenden Momenten der Gemeinschaft, des Lächelns und der Zuversicht erfüllt sein. Inmitten der Farbenpracht und des frischen Grüns möchten wir Ihnen und euch unsere herzlichsten Wünsche für ein frohes Osterfest übermitteln.
Genießen Sie diese Tage der Verbundenheit und des gemeinsamen Feierns im Kreise Ihrer Liebsten.
Möge die Ostereiersuche, das Beisammensein und das Teilen von Geschichten und Lachen unvergessliche Erinnerungen schaffen.
Wünscht das Lehrerkollegium der Linden-Grundschule Velten.
Kommentare:
Wow…was für ein tolles Laufevent am heutigen Sonntag in Velten.
Wir danken allen Läufern, die für das Team Linden-Grundschule gelaufen sind!!!
Jetzt heißt es Daumen drücken, dass der Wanderpokal auch in diesem Jahr wieder an die Kinder der Linden-Grundschule überreicht werden kann.
Adina KrügerAdina Krüger
Liebe Eltern,
im Namen des Jugend- und Freizeitzentrums "Oase" bedanken wir uns herzlich für die sehr zahlreichen Spenden. Diese wurden heute durch die Oase abgeholt und gehen morgen auf die Reise. Vielen Dank für die Bereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Adina Krüger
RektorinAdina Krüger
Guten Tag. Leider ist die Liste der Lehrer-Emailadressen unvollständig. Kann diese noch vervollständigt werden? Danke und schöne Grüße
Rudolph
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Wir über uns | Administrator | 03.03.24, 16:54:42 |
Basketball-Projekttag | Administrator | 24.02.24, 13:32:37 |
Kopfläuse
Liebe Eltern,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Kind bei Feststellung von Kopfläusen erst wieder am Unterricht teilnehmen darf, wenn ein Attest vom Arzt vorliegt. Dieses ist nur bei mehrmaligem Befall (also ab dem 2. Mal) notwendig.
Auzug §34:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
... erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.