Hausordnung

PDF Hausordnung zum Ausdrucken für unsere Schüler in Kurzform
 

Hausordnung

Das Hausrecht übt im gesamten Schulgelände der Schulleiter bzw. sein Stellvertreter aus, in deren Abwesenheit wird es Lehrern oder den technischen Kräften übertragen.

Die Hausordnung gilt für den Unterrichtsablauf, einschließlich aller Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gelände und gleichgestellten Objekten.

Grundsätze
Alle Schüler unserer Grundschule verhalten sich untereinander und Erwachsenen gegenüber höflich und rücksichtsvoll. Streitfälle und Auseinandersetzungen sollten mit Toleranz und ohne Brutalität gelöst werden.
Kein Schüler darf durch die Unpünktlichkeit anderer, durch mangelnde Disziplin oder mutwillige Störungen am Lernen gehindert werden.
Jeder achtet auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere auch auf den Grünflächen, im Gebäude und auf den Toiletten auf Sauberkeit und Ordnung. Jeder Raum ist so zu verlassen, dass er für andere uneingeschränkt benutzbar ist.
Aufgetretene Schäden sind unverzüglich dem Fachlehrer oder dem Klassenlehrer zu melden.
Bei nachgewiesener mutwilliger Beschädigung oder Verschmutzung muss der Schüler für die Reparatur oder die Reinigung aufkommen.


Pausenordnung

1. Stunde 07:45 Uhr bis 08:30 Uhr Frühstückspause
2. Stunde 08:45 Uhr bis 09:30 Uhr  
3. Stunde 09:35 Uhr bis 10:20 Uhr Hofpause
4. Stunde 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr  
5. Stunde 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr Hofpause
6. Stunde 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr  
7. Stunde 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr  
 
  1. Die Schüler kommen nicht eher als 15 Minuten und nicht später als 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule.
  2. Nach Unterrichtsschluss wird das Schulgelände innerhalb von 15 Minuten verlassen.
  3. Während der Frühstückspause verbleiben die Schüler im Unterrichtsraum oder im Klassenraum.
  4. In den Hofpausen begeben sich alle Schüler unverzüglich auf den Schulhof, bei Schlechtwetterpausen, die durch Abklingeln angezeigt werden, verbleiben alle unter Aufsicht im Klassenraum.
  5. Die Schüler nehmen ihr Mittagessen nach Unterrichtsschluss ein. Schüler, die nach der 6. Unterrichtsstunde noch am Neigungsunterricht teilnehmen, essen zuerst.
  6. Ist ein Wechsel zwischen den Gebäuden und der Turnhalle erforderlich, so werden die Schüler vom Fachlehrer im Klassenraum abgeholt. Schüler Haus 1 warten auf dem HofSchüler Haus 2 warten vor der Glastür (zur Rathausstraße)
  7. In allen Pausen ist den Weisungen der aufsichtsführenden Lehrer Folge zu leisten.
  8. Das Werfen von Gegenständen aller Art, wie Schneebällen, Eicheln, Kastanien, Steinen, Flaschen ist untersagt. Ausnahme: Softbälle der Klassen
     

Allgemeine Verhaltensregeln
Während des gesamten Unterrichts und in den Pausen ist es den Schülern untersagt, das Schulgelände zu verlassen.
Kommen die Schüler mit dem Fahrrad zur Schule, so stellen sie dieses ordnungsgemäß und angeschlossen im Fahrradständer ab. Auf dem Schulhof gilt ein Fahrverbot.
Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot.
Feuerwerkskörper, Zigaretten, Streichhölzer, Feuerzeuge, Drogen aller Art, Laserpointer, Messer, Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei einem Einzug dieser Gegenstände entscheidet die Schulleitung, ob diese den Eltern oder der Polizei übergeben werden.
Handys und andere elektronische Geräte wie MP3 Player, Spielkonsolen u.a. bleiben während des gesamten Schultages ausgeschaltet und verbleiben in den Schultaschen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Geräte dem Lehrer auszuhändigen, die Schulleitung entscheidet über die weitere Verfahrensweise. Eine Haftung für elektronische Geräte wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei allen unvorhersehbaren Zwischenfällen sowie bei ausgelöstem Alarm ist nach dem Evakuierungsplan zu verfahren.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 63 und 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes ausgesprochen.
Diese Hausordnung ist für alle Schüler, Lehrer, technischen Kräfte und Gäste bindend.

Die Hausordnung wurde mit dem Beschluss der Schulkonferenz vom 26.09.2018 verändert und erneut wirksam und kann nur durch einen Beschluss der Schulkonferenz geändert oder ergänzt werden.